Ab sofort können Unternehmen bei der Stadt Münster den Antrag auf Stundung der Gewerbesteuerzahlungen stellen.
Des Weiteren bietet die Stadt Münster Betrieben die Möglichkeit zur Stundung der Vergnügungs- bzw. Beherbergungssteuer.
Die beiden Antragsformulare sind seit Freitagmittag (27.03.) abrufbar. Sie stehen auf der Webseite der Stadt Münster im Bereich Wirtschaftshilfen.
Antrag auf Stundung der Vergnügungs-/Beherbergungsteuer bei der Stadt Münster (PDF)